Langzeitreisen Sabbatical

Sabbatjahr Sabbatical der ultimative Guide – Auszeit auf Zeit

Der ultimative Guide für deine Sabbatjahr - Mit Muster Anträgen
Der ultimative Guide für deine Sabbatjahr | Sabbatical
geschrieben von Jens

Viele träumen von einer „Auszeit nehmen auf Zeit“ und wissen gar nicht, dass das Träumen auch Wirklichkeit werden kann. Ich habe bereits zwei Sabbatjahre beantragt und diese Zeit in meinem Leben genossen wie keine Andere. Wer einmal diese Freiheit genossen hat wird süchtig nach der Ungebundenheit dem Tag gegenüber. Viele erleben die Freiheit erst, wenn sie in Rente gehen und das wird ja bekanntlich immer später. Die Frage stellt sich auch, ob deine Träume dann noch gelebt werden können oder du einfach die körperliche Kraft dazu hast. Der Spruch „Träume nicht dein Leben – Lebe deinen Traum“ trifft hier zu 100 Prozent zu.

Sabbatjahr oder Sabbatical – gibt es ein Unterschied?

Das Sabbatjahr oder das Sabbatical ist ein Teilzeitarbeitszeitmodell für einen längeren (unbezahlten) Sonderurlaub. Der Begriff „Sabbatical“ kommt aus Amerika und ins Deutsche übersetzt heißt es „Sabbatjahr“. Der Begriff des „Sabbatjahr“ wird auch in der Bibel erwähnt, dass für „Ruhejahr für das Ackerland“ steht. Davon wird auch der Ruhetag in der Woche abgeleitet; Sechstage Arbeiten – ein Tag ruhen (Sonntag). Aus dieser biblischen Vorgabe, wurde an amerikanischen Universitäten der Ausdruck „Sabbatical“ für ein „Forschungssemester“ oder „Freisemester“ geprägt. In England wird ein Sabbatical auch „gap year“ genannt. Somit bedeuten alle drei Varianten (Sabbatjahr / Sabbatical / gap year) das Selbe.

Behörde oder Wirtschaft

Selber bin ich Beamter und aus der Sicht gebe ich hier meine Erfahrungen mit der Beantragung eines Sabbatjahrs wieder. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit in der Freien Wirtschaft ein Sabbatjahr zu beantragen. Bei großen Firmen wie z:B. Siemens, BMW und PwC werden auch Sabbatjahr Programme angeboten. Hierfür habe ich euch auch einige Informationen zusammengetragen. Übrigens gibt es im öffentlichen Dienst mittlerweile auch öfters die Möglichkeit als Angestellter ein Sabbatjahr zu beantragen.

Das Sabbatjahr als Beamter beantragen

In der Vergangenheit habe ich schon mal über meine zwei Anträge hier im Blog geschrieben. Ich habe mit Freude wahrgenommen, dass sich viele Leser für dieses Thema sehr interessieren. Das Thema beschäftigt mich auch wieder und ich habe bei meinen Recherchen festgestellt, dass sich in meinem Bundesland Hessen das „Beamtengesetz“ seit der letzten Beantragung geändert hat. Gut ist jedoch, dass es die Möglichkeit immer noch gibt. Daraufhin interessierte mich, ob es in den restlichen Bundesländern auch möglich ist ein Sabbatjahr zu beantragen und dies in einer Liste für euch gesammelt.

Das Sabbatjahr in den Bundesländern

Der Dienstherr als Brötchengeber ist in den letzten Jahren leider nicht mehr so großzügig zu seinen Beamten. Oft gab es Nullrunden oder mal einen Prozent mehr bei den Bezügen. Dazu wurden Leistungen der Beihilfe gekürzt, so dass der Anreiz beim Staat zu arbeiten nicht mehr so groß ist. Jedoch gibt es die Möglichkeit eines Sabbatjahres und dies ist gesetzlich geregelt, so dass jeder Beamter einen Anspruch darauf hat (wenn dienstliche Belange nicht dagegen stehen). Oft wird immer nur gesagt, dass Lehrer ein Sabbatjahr beantragen können, jedoch ist diese Aussage komplett falsch. Ein Gesetz unterscheide nicht zwischen Verwaltungsbeamte und Lehrer. Ich hege auch den leisen Verdacht, dass ein Sabbatjahr zu mindestens vom Kämmerer sehr gerne gesehen wird, da mit einer Sabbatjahrregelung Personalkosten eingespart werden können.

In den Landesbeamtengesetzen ändert sich öfters mal was und daher solltet ihr meine Tabelle immer auf Änderungen überprüfen. So schwer ist das nicht! Das Thema Sabbatjahr findet ihr immer in dem Bereich der „Teilzeitarbeit“. Leider kann ich meine Recherchen aus Zeit Gründen nicht stetig aktualisieren, denn es ändern sich immer mal wieder Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen. Nach dem Lesen solltet ihr die Werkzeuge dazu von mir in die Hände bekommen haben.

Wie sieht ein Antrag auf ein Sabbatjahr aus?

Normal geht der deutsche Beamte nicht ohne ein Formular im Büro auf das Klo, aber in diesem Fall gibt es keine Vordrucke, Normen oder Vorgaben. Der Antrag kann ganz individuell von euch geschrieben werden. Da ich schon zwei Sabbatjahre erfolgreich beantragt habe, habe ich hier für euch einen Musterantrag zur Hilfe eingestellt. Kleine Änderungen auf eure Situationen solltet ihr aber schon vornehmen.

Musterantrag eines Sabbatjahres als Beamter (hier als Beispiel Hessen)

 

Frankfurt am Main, 01.05.20xx

NAME,VORNAME

Nbst.: 0815-4711

An die Personalstelle

ORGANNUMMER

über

L – ORGANUMMER

Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres nach § 62 HBG i.V.m § 1 HAZVO

Ich bitte, meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem xx. Juni 20xx auf der Grundlage von

2,5 Jahre mit 4/5 der Dienstbezüge ( davon 2 Jahre Vollzeitbeschäftigung; anschließend 0,5 Jahr Freistellung)

umzustellen. Ich bitte meine/n Abteilungsleiter/in dieser Regelung zuzustimmen aufgrund persönlicher Anliegen. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass mir bewusst ist, dass für die Freistellungszeit eine höhere Belastung auf meine Kollegen zukommen wird. Ich hoffe, dass sie mein Anliegen nachvollziehen können und mich mit meinem Vorhaben unterstützen. Dafür bedanke ich mich schon einmal herzlich.

Ich hoffe, dass mein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres nach § 62 HBG positiv entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen

UNTERSCHRIFT

NAME

Wie berechnen sich meine Bezüge während des Sabbatjahres, fragt ihr euch? Kein Problem, das findet ihr etwas unterhalb samt Formel und einer fertigen Liste!

Kann ich als Angestellter im öffentlichen Dienst ein Sabbatjahr beantragen?

Scheinbar wird diese Möglichkeit so langsam auch im öffentlichen Dienst eingeführt. Dies wird in Dienstvereinbarungen zwischen den Kommunen und des Personalrat geregelt. Bei der Stadt Frankfurt am Main ist dies in der „505/Dienstvereinbarung Nr. 222 zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur automatisierten Zeiterfassung“ im „§3 Langzeitkonto“ geregelt. Dort sind auch die „Störfalle“ beschrieben.

Das Sabbatical in der freien Wirtschaft

Beim Vater Staat wird ein Sabbatjahr in Gesetzen und Verordnungen geregelt. In der Freien Wirtschaft ist dies natürlich nicht der Fall, sondern wird in einem Sabbaticalvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. In diesem Sabbaticalvertrag werden u. a. Beginn und Dauer der Arbeitsphase und des Sabbaticals (Freiphase) fest vereinbart. Nach Ablauf des Sabbaticalvertrag treten die ursprünglichen Vereinbarungen des normalen Arbeitsvertrages mit allen arbeitsvertraglichen Regelungen wieder in Kraft.

Mustervertrag eines Sabbaticals der freien Wirtschaft

Sehr geehrte/r Herr/Frau Mustermann,

Sie möchten auf eigenen Wunsch hin für die Dauer von XX Monaten von den arbeitsvertraglichen Pflichten völlig freigestellt werden (Sabbatical) und haben sich für das Modell „DAUER DER FREIPHASE/DAUER DER ARBEITSPHASE/ENTGELTPROZENTSATZ“ entschieden. Um die Freistellung und den Wiedereinstieg zu regeln, wird in Abänderung des bestehenden Anstellungsvertrags vom 01. April 2000 für den Zeitraum vom DATUM bis DATUM Folgendes vereinbart:

§ 1 Arbeitszeit

1. Vom DATUM bis zum DATUM sind Sie in Vollzeit (xx Wochenstunden) tätig – Arbeitsphase in Vollzeit.
2. Vom DATUM bis DATUM werden Sie von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt – Sabbatical/Freiphase.
3. Diese Vereinbarung ist bis zum DATUM befristet.
4. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung gilt wieder die Arbeitszeit wie vor Beginn dieser Vereinbarung.

§ 2 Bezüge

1. Ihr Gehalt beträgt ab dem DATUM monatlich brutto

BETRAG,– Euro ( i. W.: Euro ).

2. Soweit ein Bonus gewährt wird, wird dieser nur für den Zeitraum der Arbeitsphase und auf Grundlage des tatsächlichen Beschäftigungsgrads gewährt. Für den Zeitraum der Freistellungsphase wird kein Bonus gewährt.

§ 3 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Sofern das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Dauer dieses Vertrages – gleich aus welchem Grund – endet, wird Ihnen ein ggf. noch nicht verbrauchtes Arbeitszeitguthaben abgegolten. Sollten Sie den Vertrag mit der Freistellungsphase begonnen haben, sind Sie verpflichtet, ein ggf. bestehendes negatives Arbeitszeitguthaben durch Zahlung des Gegenwerts an FIRMENNAME auszugleichen.

§ 4 Sonstige Regelungen

Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bleiben unberührt. Insbesondere gilt auch während der Zeit, in der Sie nicht arbeiten, die Verpflichtung zur Unterlassung von Wettbewerbshandlungen. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte vor. Wir weisen darauf hin, dass Sie auch in diesem Zeitraum unserem Direktionsrecht unterstellt sind.

Wir bitten Sie, uns Ihr Einverständnis auf dem beiliegenden Duplikat dieses Schreibens zu bestätigen und bis spätestens DATUM zurück zu senden.

Herzliche Grüße

Mit den Bedingungen, die in dem vorstehenden Vertrag vom 16. April 2012 niedergelegt sind, bin ich einverstanden.

Ort, Datum, Unterschrift

 

Wie kann ich meine Bezüge/Gehalt berechnen?

Das Ansparmodell richtet sich immer aus der Kombination der Ansparphase und der Freiphase. Du kannst hier ganz individuell sein, allerdings sind da meistens kleine Einschränkungen dabei. Diese sind entweder im Gesetz geregelt oder die Firma gibt etwas vor. Meistens sind die Beschränkungen auf die Dauer der Mindest- und Gesamtzeit des Sabbaticals ausgelegt. Dies bedeutet, dass dein Sabbatjahr mindestens zwei Monate und maximal sieben Jahre betragen darf. Dies habe ich auch bei der Erstellung der folgenden Tabellen berücksichtigt. Ausnahmen gibt es bei Behörden und in der Freien Wirtschaft, jedoch musst du diese selber nachlesen. Hier findest du die Berechnungsformel, wie du dein Gehalt/Bezüge berechnen kannst, oder du machst es dir einfach und schaust in die Liste.

Berechnungsbeispiel:

100 Prozent : [dividiert] Anzahl der Gesamtmonate (Arbeitsphase+Freiphase) * [multipliziert] Anzahl der Monate (Arbeitsphase) = x % des Gehaltes

Sabbatjahr Berechnung der Bezüge/Gehalt in Prozenten

Freiphase in Monaten =>>
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Arbeitsphase
in Monaten
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1
33.33%25,00%20,00%16.67%14.29%12.5%11.11%10,00%9.09%8.33%7.69%
2
50,00%40,00%33.33%28.57%25,00%22.22%20,00%18.18%16.67%15.38%14.29%
3
60,00%50,00%42.86%37.50%33.33%30,00%27.27%25,00%23.08%21.43%20,00%
4
66.67%57.14%50,00%44.44%40,00%36.36%33.33%30.77%28.57%26.67%25,00%
5
71.43%62.50%55.56%50,00%45.45%41.67%38.46%35.71%33.33%31.25%29.41%
6
75,00%66.67%60,00%54.55%50,00%46.15%42.86%40,00%37.50%35.29%33.33%
7
77.78%70,00%63.64%58.33%53.85%50,00%46.67%43.75%41.18%38.89%36.84%
8
80,00%72.73%66.67%61.54%57.14%53.33%50,00%47.06%44.44%42.11%40,00%
9
81.82%75,00%69.23%64.29%60,00%56.25%52.94%50,00%47.37%45,00%42.86%
10
83.33%76.92%71.43%66.67%62.50%58.82%55.56%52.63%50,00%47.62%45.45%
11
84.62%78.57%73.33%68.75%64.71%61.11%57.89%55,00%52.38%50,00%47.83%
12
85.71%80,00%75,0%70.59%66.67%63.16%60,00%57.14%54.55%52.17%50,00%
13
86.67%81.25%76.47%72.22%68.42%65,00%61.90%59.09%56.52%54.17%52,00%
14
87.50%82.35%77.78%73.68%70,00%66.67%63.64%60.87%58.33%56,00%53.85%
15
88.24%83.33%78.95%75,00%71.43%68.18%65.22%62.50%60,00%57.69%55.56%
16
88.89%84.21%80,00%76.19%72.73%69.57%66.67%64,00%61.54%59.26%57.14%
17
89.47%85,00%80.95%77.27%73.91%70.83%68,00%65.38%62.96%60.71%58.62%
18
90,00%85.71%81.82%78.26%75,00%72,00%69.23%66.67%64.29%62.07%60,00%
19
90.48%86.36%82.61%79.17%76,00%73.08%70.37%67.86%65.52%63.33%61.29%
20
90.91%86.96%83.33%80,00%76.92%74.07%71.43%68.97%66.67%64.52%62.50%
21
91.30%87.50%84,00%80.77%77.78%75,00%72.41%70,00%67.74%65.63%63.64%
22
91.67%88,00%84.62%81.48%78.57%75.86%73.33%70.97%68.75%66.67%64.71%
23
92,00%88.46%85.19%82.14%79.31%76.67%74.19%71.88%69.70%67.65%65.71%
24
92.31%88.89%85.71%82.76%80,00%77.42%75,00%72.73%70.59%68.57%66.67%
25
92.59%89.29%86.21%83.33%80.65%78.13%75.76%73.53%71.43%69.44%67.57%
26
92.86%89.66%86.67%83.87%81.25%78.79%76.47%74.29%72.22%70.27%68.42%
27
93.10%90,00%87.10%84.38%81.82%79.41%77.14%75,00%72.97%71.05%69.23%
28
93.33%90.32%87.50%84.85%82.35%80,00%77.78%75.68%73.68%71.79%70,00%
29
93.55%90.63%87.88%85.29%82.86%80.56%78.38%76.32%74.36%72.50%70.73%
30
93.75%90.91%88.24%85.71%83.33%81.08%78.95%76.92%75,00%73.17%71.43%
31
93.94%91.18%88.57%86.11%83.78%81.58%79.49%77.50%75.61%73.81%72.09%
32
25.88%91.43%88.89%86.49%84.21%82.05%80,00%78.05%76.19%74.42%72.73%
33
94.29%91.67%89.19%86.84%84.62%82.50%80.49%78.57%76.74%75%73.33%
34
94.44%91.89%89.47%87.18%85,00%82.93%80.95%79.07%77.27%75.56%73.91%
35
94.59%92.11%89.74%87.50%85.37%83.33%81.40%79.55%77.78%76.09%74.47%
36
94.74%92.31%90,00%87.80%85.71%83.72%81.82%80,00%78.26%76.60%75,00%
37
94.87%92.50%90.24%88.10%86.05%84.09%82.22%80.43%78.72%77.08%75.51%
38
95,00%92.68%90.48%88.37%86.36%84.44%82.61%80.85%79.17%77.55%76,00%
39
95.12%92.86%90.70%88.64%86.67%84.78%82.98%81.25%79.59%78,00%76.47%
40
95.24%93.02%90.91%88.89%86.96%85.11%83.33%81.63%80,00%78.43%76.92%
41
95.35%93.18%91.11%89.13%87.23%85.42%83.6782,00%80.39%78.85%77.36%
42
95.45%93.33%91.30%89.36%87.50%85.71%84,00%82.35%80.77%79.25%77.78%
43
95.56%93.48%32.53%89.58%87.76%86,00%84.31%82.69%81.13%79.63%78.18%
44
95.65%93.62%91.67%89.80%88,00%86.27%84.62%83.02%81.48%80,00%78.57%
45
95.74%93.75%91.84%90,00%88.24%86.54%84.91%83.33%81.82%80.36%78.95%
46
95.83%93.88%92,00%90.20%88.46%86.79%85.19%83.64%82.14%80.70%79.31%
47
95.92%94,00%92.16%90.38%88.68%87.04%85.45%83.93%82.46%81.03%79.66%
48
96,00%94.12%92.31%90.57%88.89%87.27%85.71%84.21%82.76%81.36%80,00%
49
96.08%94.23%92.45%90.74%89.09%87.50%85.96%84.48%83.05%81.67%80.33%
50
96.15%94.34%92.59%90.91%89.29%87.72%86.21%84.75%83.33%81.97%80.65%
51
96.23%94.44%92.73%91.07%89.47%87.93%86.44%85,00%83.61%82.26%80.95%
52
96.30%94.55%92.86%91.23%89.66%88.14%86.67%85.25%83.87%82.54%81.25%
53
96.36%94.64%92.98%91.38%89.83%88.33%86.89%85.48%84.13%82.81%81.54%
54
96.43%94.74%93.10%91.53%90,00%88.52%87.10%85.71%84.38%83.08%81.82%
55
96.49%94.83%93.22%91.67%90.16%88.71%87.30%85.94%84.62%83.33%82.09%
56
96.55%94.92%93.33%91.80%90.32%88.89%87.5%86.15%84.85%83.58%82.35%
57
96.61%95,00%93.44%91.94%90.48%89.06%87.69%86.36%85.07%83.82%82.61%
58
96.67%95.08%93.55%92.06%90.63%89.23%87.88%86.57%85.29%84.06%82.86%
59
96.72%95.16%93.65%92.19%90.77%89.39%88.06%86.76%85.51%84.29%83.10%
60
96.77%95.24%93.75%92.31%90.91%89.55%88.24%86.96%85.71%84.51%83.33%
61
96.83%95.31%93.85%92.42%91.04%89.71%88.41%87.14%85.92%84.72%83.56%
62
96.88%95.38%93.94%92.54%91.18%89.86%88.57%87.32%86.11%84.93%83.78%
63
96.92%95.45%94.03%92.65%91.30%90,00%88.73%87.50%86.30%85.14%84,00%
64
96.97%95.52%94.12%92.75%91.43%90.14%88.89%87.67%86.49%85.33%84.21%
65
97.01%95.59%94.20%92.86%91.55%90.28%89.04%87.84%86.67%85.53%84.42%
66
97.06%95.65%94.29%92.96%91.67%90.41%89.19%88,00%86.84%85.71%84.62%
67
97.10%95.71%94.37%93.06%91.78%90.54%89.33%88.16%87.01%85.90%84.81%
68
97.14%95.77%94.44%93.15%91.89%90.67%89.47%88.31%87.18%86.08%85,00%
69
97.18%95.83%94.52%93.24%92,00%90.79%89.61%88.46%87.34%86.25%85.19%
70
97.22%95.89%94.59%93.33%92.11%90.91%89.74%88.61%87.50%86.42%85.37%
71
97.26%95.95%94.67%93.42%92.21%91.03%89.87%88.75%87.65%86.59%85.54%
72
97.30%96,00%94.74%93.51%92.31%91.14%90,00%88.89%87.80%86.75%85.71%

Gesamte Vertragslaufzeit eines Sabbaticals in Monaten

Gesamte Vertragslaufzeit (Ansparphase + Freizeitphase)
Freiphasen in Monaten =>>
Arbeitsphase
in Monaten
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
345678910111213
2
4567891011121314
3
56789101112131415
4
678910111213141516
5
7891011121314151617
6
89101112131415161718
7
910111213141516171819
8
1011121314151617181920
9
1112131415161718192021
10
1213141516171819202122
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Habe ich einen Urlaubsanspruch?

Hier gibt es viele unterschiedlichen Regelungen! Von Bundesland zu Bundesland und von Firma zu Firma. Daher kann ich nur grobe Auskunft geben, wie das mit dem Urlaub gehandhabt wird. Das Gute – Es gibt Urlaub!

Je nach Dauer des Sabbaticals wird der Urlaubsanspruch anteilig reduziert. Entstehende Bruchteile des verbleibenden Urlaub wird von bis zu 0,5 Tage auf 0,5 Tage und von über 0,5 Tage auf 1 Tag aufgerundet. (Beispiel: 1,2 Tage = 1,5 Tage, 3,7 Tag = 4 Tage)

Bei einer Firma kann dies zum Beispiel so im Anhang des Vertrages oder in einer Firmenrichtlinie geregelt sein.

Bei den Behörden im Bundesland Hessen wird das einfach geregelt. Während der Arbeitsphase steht einem der ganz normale Urlaubsanspruch zu. Während der Freiphase hat der Bedienstete keinen Urlaubsanspruch. (Beispiel: 12 Monate Freiphase = kein Urlaubsanspruch, 9 Monate Freiphase = 25% Urlaubsanspruch, 6 Monate Freiphase = 50% Urlaubsanspruch, 3 Monate Freiphase = 75% Urlaubsanspruch)

Was sind Störfälle?

Ein sogenannter Störfall ist, wenn das Arbeitsentgelt/Bezüge nicht wie vereinbart für die gesamte Zeit der Freiphase bezahlt werden. Von einem Störfall spricht man beispielsweise, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Dies kann zum Beispiel folgende Gründe haben: Krankheit, Beendigung des Arbeitsverhältnis, Tod.

Störfälle werden entweder in einer (Störfall)Verordnung, im Sabbaticalvertrag, einer Anlage zum Sabbaticalvertrag oder einer Richtlinie zum Sabbaticalvertrag geregelt. Hier sollte sich jeder genauer informieren. In der Freien Wirtschaft werden diese Informationen vom Arbeitgeber mitgeliefert.

Der Dienstherr hat eine Informationspflicht gegenüber seinem Beamten. Leider habe ich erlebt, dass die Personalstellen bei Ämtern selbst kaum Wissen darüber haben, daher sollte man beim Hauptpersonalamt nachfragen, falls die eigene Personalstelle über Störfälle wenige Angaben machen kann.

Sonstige Auswirkungen für Angestellte

Gesetzliche Unfallversicherung

Während der Freistellungsphase des Sabbaticals besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Krankenversicherung

1. Pflicht- und freiwillige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Während der Freistellungsphase des Sabbaticals besteht weiterhin die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit das reduzierte Gehalt mindestens 450 € monatlich beträgt.
Aufgrund der durchgehenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung während der Freistellungsphase besteht weiterhin ein uneingeschränkter Anspruch auf Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Lediglich der Anspruch auf Krankengeld ruht während der Freistellungsphase, da das Arbeitsentgelt auch bei Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt wird. Für den gesamten Zeitraum des Sabatticalvertrages wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zu Grunde gelegt, soweit die Berufstätigkeit nach der Freistellungsphase weitergeführt wird.

2. Versicherte privater Versicherungsunternehmen

Die mit dem Sabbaticalvertrag verbundene Gehaltsreduktion kann bei Privatversicherten dazu führen, dass sie die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2016: 56.250 € p.a.) unterschritten wird. In diesem Fall tritt eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Ausgenommen von den Eintritt der Versicherungspflicht sind privat versicherte Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Verringerung des Arbeitsentgeltes und des Eintritts der o.g. Krankenversicherungspflicht das 55. Lebensjahr vollendet haben und u.a. in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Versicherungspflicht nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Für bislang privat Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.
Sofern die private Versicherung fortbesteht, reduziert sich der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung auf die Hälfte des Beitrages, den der Arbeitgeber für einen Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse hätte entrichten müssen. (Maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrages). Der vom Mitarbeiter zu tragende Anteil am Gesamtbeitrag der privaten Versicherung kann sich daher erheblich erhöhen.
Um die Kosten in der privaten Krankenversicherung zu reduzieren, ist zu prüfen, ob ggf. der Anspruch auf Krankentagegeld für die Freistellungsphase ruhend gestellt werden kann, da das Arbeitsentgelt auch bei Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt wird.

Pflegeversicherung

Während der Freistellungsphase des Sabbaticals besteht weiterhin Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, soweit das reduzierte Gehalt mindestens 450 € monatlich beträgt.
Die vorübergehende Reduzierung des Arbeitsentgeltes führt zu einer Reduzierung der Beiträge zur Rentenversicherung, sofern das Teilentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (2016: West: 74.400 €, Ost: 64.800 €) unterschreitet. Hierdurch wird sich die Höhe der zu erwartenden Rente von der Deutschen Rentenversicherung reduzieren. Zur Erfüllung von Wartezeiten für eine Rente, wird der gesamte Zeitraum des Sabbaticals als Pflichtbeitragszeit angerechnet.

Abeitslosenversicherung

Während der Freistellungsphase des Sabbaticals besteht weiterhin Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung, soweit das reduzierte Gehalt mindestens 450 € monatlich beträgt.
Die Reduzierung des Monatsgehaltes kann im Fall einer Kündigung zu einer Reduzierung der Höhe des Arbeitslosengeldes führen, sofern die Beitragsbemessungsgrenze (2016: West: 74.400 €, Ost: 64.800 €) unterschritten wird.

Rentenversicherung

Während der Freistellungsphase des Sabbaticals besteht weiterhin Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, soweit das reduzierte Gehalt mindestens 450 € monatlich beträgt.
Die vorübergehende Reduzierung des Arbeitsentgeltes führt zu einer Reduzierung der Beiträge zur Rentenversicherung, sofern das Teilentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (2016: West: 74.400 €, Ost: 64.800 €) unterschreitet. Hierdurch wird sich die Höhe der zu erwartenden Rente von der Deutschen Rentenversicherung reduzieren. Zur Erfüllung von Wartezeiten für eine Rente, wird der gesamte Zeitraum des Sabbaticals als Pflichtbeitragszeit angerechnet.

Habt ihr schon mal Erfahrungen gesammelt?

Ich hoffe, dass ich euch mit meinen Erfahrungen und Recherchen etwas Licht in das Dunkel des Sabbatjahres gebracht habe. Ich würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir und den anderen Lesern teilen würdet. Benutzt dazu einfach die Kommentarfunktion.

Über ein Feedback freue ich mich natürlich auch!

 

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Über den Autor

Jens

Hallo ich bin Jens, Weltreisender, Entdecker und auch Blogger. Ich blogge aus Leidenschaft und mein Wunsch ist es dich zu inspirieren auf Reisen zu gehen. Seit 2004 reise ich mit dem Rucksack um die Welt und das wenn möglich im Budget Bereich. Reisen muss nicht teuer sein und Abenteuer erlebt man nicht im Hotel auf der Couch. Meine Blog Artikel entstehen nach einer Reise, ich möchte diese mit meinen Erfahrungen füllen und dir dazu noch viele Tipps und nützliche Informationen dazu geben. Übrigens, kannst du dir vorstellen, dass in einem normalen Blog Artikel bis zu 10 Arbeitsstunden stecken. Authentizität ist mir wichtig und ist der Reise Blog werbefrei und soll auch in Zukunft bleiben.

43 Kommentare

  • Hallo Jens,

    vielen Dank für deinem tollen Block. Ich hoffe du genießt dein aktuelles Sabbatjahr. Ich habe irgendwie ein Verständnisproblem. Ich bin ebenfalls Beamter. Wenn ich jetzt 12 Monate ansparen möchte und 12 Monate Freistellung möchte, also Gesamtlaufzeit 24 Monate und ich gehe auf 85% runter. Dürfte ich doch für die übrigen 12 Monate nur 15% meines Gehaltes bekommen oder nicht?!

    Liebe Grüße Marcel

    • Hallo Marcel,
      da hast du was falsch verstanden. Du würdest in deinem Beispiel ca. 50% bekommen. Die Rechnen immer etwas weniger als ich in meiner Beispielformel das berechnen kann. Aber das liegt meistens bis so -1,8% als das, was du aus der obligen Tabelle entnehmen kannst.
      Das Berechnungsbeispiel lautet:

      100 Prozent : [dividiert] Anzahl der Gesamtmonate (Arbeitsphase+Freiphase) * [multipliziert] Anzahl der Monate (Arbeitsphase) = x % des Gehaltes

      In deinem Fall wären es 100/24*12=50, ergo solltest du 50% [ca. 1,8% können es weniger sein] bekommen. Genau berechnet es dann die Personalstelle. Ich denke, diese kleine Ungenauigkeit hat was mit Amtszulagen oder Dergleichen zu tun. Diese kann ich nicht so genau in die Beispielsrechnung mit einfließen lassen.

      Cool, dass du dich dafür interessierst :-)
      Viele Grüße gerade aus Bangkok
      Jens

      • Hallo Jens,

        danke für deine super schnelle Antwort. Wir dürften ja in der gleichen Zeitzone sein. Wir sind auf Koh Samui und es ist wirklich schön. Nur etwas regnerisch!

        Wenn ich dich aber richtig verstehe und ich kann deine Formel nachvollziehen, dann dürfte es ja aber keine Rolle spielen, um wie viel Prozent ich mein aktuelles Gehalt reduziere, um auf 50% zu kommen oder? Also ist es egal, ob ich mein aktuelles Gehalt auf 50 oder auf 70 oder 85% reduziere, weil am Ende mit deiner Formel ja immer 50% rauskommt, oder nicht?

        Wir möchten einfach nur etwas Gehalt als Absicherung und haben uns daher gefragt, auf wie viel % wir in der Ansparphase reduzieren müssten, um dann zumindest 30% Gehalt zu bekommen. Und ob das überhaupt möglich ist, mit 12 Monaten sparen, 12 Monate frei zu machen?!

        Liebe Grüße

        • Hallo Marcel,

          dafür habe ich mir die Mühe gemacht und die Liste erstellt. Wenn ihr ein Puffer von 30% benötigt, dann wären es bei einer Ansparphase von 5 Monaten ca. 29,41% und bei 6 Montagen ca. 33,33%.
          Ja das Wetter ist gerade nicht so schön, deswegen habe ich meine Pläne geändert und bin direkt von Langkawi (Malaysia) nach Bangkok gefahren. Ich hatte keine Lust auf soviel Regen und nur im Zimmer zu sitzen. Hier gibt es noch viel zu erkunden und wenn es mal regnet, dann gibt es auch Aktivitäten im Regen Bangkok zu erkunden.
          Wenn ihr nach Bangkok kommen solltet, dann sag bescheid und wir können ein bierchen trinken gehen.
          Viele Grüße
          Jens

  • Hallo Jens,

    ich bin Lehrerin in Vollzeit (Beamtin) in Hessen.Da es wenige detaillierte Infos über das Sabbatical gibt (außer den offiziellen Antrag, auf dem etliche Möglichkeiten tabellarisch aufgelistet sind), wende ich mich an dich, da du dies nun zum 3. Mal machst und ebenfalls in Hessen unterrichtest.
    Heißt „Ansparsphase“, dass man zusätzlich Stunden pro Woche mehr unterrichten muss (bei 24,5 Stunden Dienstverpflichtung/pro Woche)? Oder heißt „Ansparphase“, dass über den Zeitraum des Ansparens und während des Sabbaticals „nur“ das monatliche Gehalt um X Prozent gekürzt wird?
    Und wie sieht es mit der privaten Krankenversicherung aus? Hat man im Sabbathjahr weiterhin Anspruch auf Beihilfe?
    Das war’s erst einmal ;)
    Vielen Dank im Voraus!

    VG
    Franziska

    • Hallo Franziska,
      erstmal ich bin kein Lehrer, sondern ein nprmaler Büro-Beamter. Die „Ansparphase“ bedeutet, dass über den Zeitraum des Ansparens das monatliche Gehalt um X Prozent gekürzt wird! Dieses gekürzte Gehalt bekommst du auch während deines Freistellungszeitraum.
      Während des Sabbatjahres (Anspar- und Freistellungsphase) hast du Anspruch auf Beihilfe.
      Zur Krankenversicherung, da kann ich nur über meine sprechen. Während ich in Deutschland bin habe ich diese KV in der Freistellungsphase. Verreise ich außerhalb Deutschlands für eine längere Zeit, dann beantrage ich bei meiner KV eine Anwartschaft, damit ich die deutsche private KV nicht bezahlen muss, aber nach der Rückkehr diese sofort wieder habe.

      Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
      VG Jens

  • Hallo Jens, zuerst einmal herzlichen Dank für diesen absolut informativen Blog, der mich in meinem Sabbat-Vorhaben nochmal bestärkt hat. Toll auch die Übersicht der Berechnungstabelle, hierzu nur noch die Frage: gelten die prozentualen Zahlen für das Grundgehalt oder die Nettobezüge? Dir ein spannendes Jahr voller schöner Erlebnisse:)

    • Hallo Andrea,
      ich grüße dich gerade aus meinem dritten Sabbatjahr :-) Ich freue mich, dass du dir Gedanken über ein Sabbatical macht und ich bin mir sicher, du wirst es nicht bereuen. Ich meine, dass die Berechnungstabelle prozentual sich auf das das Grundgehalt bezieht.
      Viele Grüße
      Jens

      • Hey Jens, danke für die schnelle Antwort! Jetzt wird es konkret und die Vorfreude steigt…. nach dem Gespräch mit der Personalstelle wurde bekannt, dass sich die Berechnungen auf das steuerpflichtige Bruttoeinkommen beziehen. Womöglich für den einen oder anderen interessant, zu wissen. Deine erstellte Tabelle noch mal lobenswert erwähnt, da in Berlin Vorschläge für Sabbaticals vorgegeben sind (z.B. 24 Monate mit 7/8 der Bezüge bei 21 Monaten Vollzeit und 3 M. Freistellung) Für mich ist allerdings eine kürzere Dauer von insgesamt 10 M. interessant (7 M. Vz und 3 M. Fs) Anhand der Tabelle somit prima hilfreich und berechenbar:) Danke nochmal dafür und eine tolle Zeit dir! VG Andrea

        • Hallo Andrea,
          dachte ich mir es doch, dass es das Brutto ist! Super, dass dir die Tabelle geholfen hat!
          Ich wünsche dir viel Spaß in deinem Sabbatical!
          VG Jens

  • Hallo Jens,
    Ich habe aktuell mein Lehramtsstudium beendet und habe mich nach der Masterarbeit erstmal für eine Weltreise entschieden. Nun bin ich seit 10 Monaten unterwegs und muss mein weiteres Vorgehen planen. Leider habe ich auf meinen Reisen sehr viele unzufriedene Lehrkräfte kennengelernt, die davon berichten, dass die Durchsetzung eines Sabbatjahres nahezu unmöglich sein. Zusätzlich gäbe es in Niedersachsen eine zusätzliche Klausel die besagt, dass der Antrag auf ein Sabbatjahr erst nach 10 Jahren Dienst möglich ist. Diese Zeitspanne finde ich total absurd, da in diese Zeitspanne natürlich auch ein Kinderwunsch fällt. Die Tatsache für mindestens 10 Jahre im Beamtenverhältnis gebunden zu sein ohne eine größere Auszeit schreckt mich aktuell von der Verbeamtung ab. Hast du da Erfahrungen? Da ich es jetzt selbst im Studium gut hinbekommen habe genügend finanzielle Mittel für meine Weltreise anzusparen wäre für mich auch eine unbezahlte Auszeit gar kein Problem. Nur wie es aktuell scheint habe ich keinerlei Flexibilität oder Freiheit wenn ich mich für die Verbeamtung entscheide. Dabei ist der Lehrermangel enorm und ich liebe das Unterrichten.
    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Nastia

    • Hallo Nastia,

      super, dass du schon 10 Monate unterwegs bist. Mein drittes Sabbatjahr beginnt jetzt am 1.1.23 und dann kann ich auch wieder los. Bevor ich dir deine Frage beantworte, würde ich dir schon empfehlen in ein Beamtenverhältnis zu gehen, da du dadurch auch besser geschützt bist, wenn mal was im Laufe deines Lebens passiert. Sei es eine Krankheit oder nach dem Einstieg, wenn die Familie dann vorhanden ist. Ein Sabbatjahr sollte nicht unbedingt alles im Leben sein und du bist eine der wenigen Glücklichen, die schon mal unterwegs war.
      Zu deiner Frage, das Internet gab mir folgendes zur Info:

      Niedersachsen Beamte Sabbatjahr ist in § 8 a Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten ist in der Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ( Nds. ArbZVO)

      Da alle Beamte gleich sind, hast du als Lehrerin auch einen Anspruch darauf. Ich gehe davon aus, dass es, wie bei Lehrern üblich ist, dein Wunschsabbatjahr auch entsprochen wird, es mit den Sommer-/Weihnachtsferien anfängt und endet.
      Ich denke, damit meinen sie folgenden Passus gemeint:

      Besondere Arbeitszeitregelungen
      Besondere Arbeitszeitregelungen bestehen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, für den Polizeivollzugsdienst und Feuerwehrdienst.

      Natürlich steht im jeden Gesetz den einzelnen Bundesländern folgendes:

      Wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, …

      Aber das kannst du dann mal hinterfragen, den beim Vater Staat zieht das Argument kaum, jeder ist ersetzbar… immer! Das habe ich auch beim ersten Mal mir angehört und beim Zweiten Antrag hat mir mein damaliger Personalchef (Beamter) gesagt, dass es sowas eigentlich nicht gibt.

      Für dich gelten in Niedersachsen diese Regelungen im Einzelnen:

      1. § 60 NBG
      2. Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ( Nds. ArbZVO) vom 06.12.1996 (Nds. GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung zum Nebentätigkeitsrecht und zur Änderung von Verordnungen zur Arbeitszeit und über Sonderurlaub vom 06.04.2009 (Nds. GVBl. S. 140)
      3. Vereinbarung über die Grundsätze für die gleitende Arbeitszeit in der niedersächsischen Landesverwaltung (Gleitzeitvereinbarung) vom 23.04.1999 (Nds. MBl. S. 194)

      Eins vielleicht noch, ein Sabbatjahr solltest du nicht beantragen, solange du noch Beamtin auf Probe bist. In der Zeit ist das meistens ausgeschlossen oder eher kontraproduktiv, denn dann wirst du wahrscheinloch nicht verbeamtet. Daher einfach die kurze Zeit abwarten.
      Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Ansonsten solltest du bei deinem Personalrat mal nachfragen, die haben bestimmt auch Erfahrungen damit.

      Viele Grüße
      Jens

  • Hallo Jens,
    ich bin über die Seite ‚homeiswhereyourbagis‘ auf dich gestoßen. Als ich gelesen habe, dass du schon 2 Sabbatjahre gemacht hast, war ich gespannt, was du für einen Job hast. Ich war überzeugt, dass du aus der freien Wirtschaft bist….wo es -gefühlt- leichter ist, mal eine Auszeit zu nehmen. Ich hab dann echt gelacht, als ich gelesen habe, dass du (auch) Beamter bist. Ich habe bei meinem (alten) DH auch nachgefragt wegen der Auszeit und die Antwort war, dass ich die Auszeit ansparen muss. Mir war es dann aber zu lang, 2 Jahre erst anzusparen, da ich in dieser Zeit nur die Hälfte von m. Lohn gehabt hätte. Zudem dürfen ja auch die „dienstlichen Belange“ nicht entgegenstehen (bayerisches Beamtenrecht). Mittlerweile habe ich den DH gewechselt und bin auf TZ 0,75 %. Ich müsste abklären, ob und wie ich jetzt ansparen könnte. Aber ich sage es dir ganz ehrlich, wir leben nur einmal. Ich will das unbedingt. Zur Not muss dann nach meiner Beamtenzeit eben ein Plan B her ;-) Es grüßt dich ganz herzlich deine bayerische Kollegin, Theresa.

    • Hallo Theresa,
      schön dass du den Wunsch hast ein Sabbatical zu machen, mache es! Ja durch die Zeit der „Ansparzeit“ musst du durch, aber das kann auch eine schöne Zeit sein. Du hast dann Zeit zu Planen und kannst auch die Zeit nutzen noch etwas anzusparen. Ich bin jetzt gerade auf der letzten Geraden, Endspurt bis zum dritten Sabbatjahr. Dann habe ich sechs Jahre Ansparzeit hinter mir, es war lange und jetzt kommt es mir kurz vor. Vielleicht auch wegen der zwei verlorenen Corona-Jahre. Deinen Beamten-Status solltest du nicht aufgeben, das wäre zu schade, denn es gibt auch ein Leben nach dem Sabbatjahr.
      Wenn du ein Jahr weg möchtest, dann mache doch die ¾ Lösung. Drei Jahre Ansparphase und ein Jahr Freiheit. Drei Jahre sind nicht viel und die schaffst du!
      Ich wünsche dir alles Gute und ein tolles Jahr…
      Viele Grüße
      Jens

  • Lieber Jens,

    ich und mein Freund sind in Bayern als Beamte (beide auf Lebenszeit verbeamtet) tätig. Wir würden auch gerne eine sog. Antragsteilzeit machen, aber es wurde uns von der Personalratsseite aus gesagt, dass es sehr sehr schwierig ist so etwas genehmigt zu bekommen, da wir jetzt im Besten Alter sind um zu Arbeiten und das wir sehr sehr gute Begründungen bringen müssten. Jetzt wollte ich mal fragen ob du bei deinen Anträgen vielleicht auch schon gute Gründe vorgebracht hast um es genehmigt zu bekommen, da in deinem Musterschreiben keine detaillierten Begründungen angegeben waren oder hast du die gar nicht gebraucht? Unsere Personalratsdame hat auch gemeint, dass wir dann einen „Makel“ weg hätten und es sein kann, dass wir dann halt nach dem Sabbatjahr immer schlecht beurteilt werden würden usw.

    Schon mal vielen lieben Dank

    Liebe Grüße Sandra

    • Hallo Sandra,

      vielen Dank für deine Nachricht, die bestimmt viele interessiert. Was du schreibst, das habe ich bei meiner ersten Sabbatjahr-Beantragung auch so ähnlich erlebt. Fakt ist, dass es zur Beantragung keine wichtige oder sonstige Begründung geben muss, was ihr machen wollt. Das ist privat und hat das Amt nicht zu interessieren. Was die Dame von der Personalstelle sagt, dass ihr einen „Makel“ danach habt, ist erstmal eine Frechheit, da es sowas nicht geben darf. Ja, es kann sein, dass eine Beurteilung vielleicht anders ausfällt, aber Beurteilungen sind generell nicht objektiv, auch wenn diese so sein sollte. Darüber würde ich mir keine Gedanken machen, denn ein Sabbatjahr macht man in der Regel nicht so oft. Ich habe zwar bereits mein drittes beantragt und die Ansparphase ist bald beendet und es geht wieder los.
      Ich würde mich davon nicht abschrecken lassen, denn der „Finanzminister“ freut sich über jeden, der ein Sabbatjahr macht, denn dann spart er Geld. Lasst euch nicht in das Boxhorn jagen, stellt den Antrag und seht was passiert. Aufgrund eines Antrages, oder einem bewilligten Sabbatjahr kann und darf es keine Nachteile geben! Wenn sowas vorkommen sollte, dann würde ich das über den Personalrat klären. Ich hatte auch so meine Probleme gehabt, aber bin dagegen angegangen und bin gestärkt herausgekommen, auch gegenüber der Dienststelle.
      Ich wünsche euch Beiden alles Gute und würde mich freuen, wenn du in der Zukunft hier einen Kommentar hinterlassen würdest, wie es ausgegangen ist.
      Viele Grüße
      Jens

  • Hallo Jens,
    ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema Sabbatjahr. Wegen Corona habe ich diese Pläne nicht mehr intensiv verfolgt, greife das Thema nun aber wieder auf. Mich würde interessieren, ob man solch eine Auszeit auch ohne die Ansparphase nehmen kann? Ehrlich gesagt brauche ich keine Ansparphase, der Effekt ist ja derselbe, nämlich, dass man während dem Sabbatjahr kein Geld verdient. Ich finde es kompliziert, dass die Freistelllungsphase in mindestens 4 Jahren sein kann anstatt spontaner. Man weiß ja nie, was in 4 Jahren kommt und möglichweise wäre das Sabbatjahr dann zeitlich doch unpassend. Gibt es in jedem Bundesland die mehrjährige Ansparphase für Beamte? Noch bin ich nicht verbeamtet. Wenn ich diese Auszeit einfach nach Auslaufen meines aktuellen Vertrages nehme, müsste ich mich dann arbeitslos melden und hätte das Nachteile?
    Liebe Grüße,
    Judith

    • Hallo Judith,
      ein Sabbatjahr ist perfekt für Leute, die schon fest arbeiten oder verbeamtet sind. Du schreibst, dass du noch nicht verbeamtet bist und auch auf deine Ansparzeit verzichten kannst. Im Endeffekt ist die Ansparzeit eine gute Möglichkeit Geld beiseite zu legen. Du kannst natürlich Geld auch so vom Einkommen zurücklegen und ziehst los wenn du das möchtest. Zweitens ist ein Sabbatjahr schön, da nach dem Jahr (Auszeit) keine Jobsuche ansteht und sofort das Einkommen wieder vorhanden ist.
      Eine „Ansparphase“ kannst du individuell beantragen, mein drittes Sabbatical läuft ich gerade und ich bin in der sechsjährigen Ansparphase zurzeit. Du kannst in der Tabelle [Gesamte Vertragslaufzeit (Ansparphase + Freizeitphase)] gut erkennen, wie du deine Auszeit planen kannst.
      Zu deine Frage, dass du nach dem Auslaufen deines Vertrages auf Reisen gehst, kann ich dir folgendes sagen. Das kannst du super machen, du kannst dich beim Arbeitsamt melden und denen Sagen, dass du jetzt X Monate auf Reisen gehst und dich beim Arbeitsamt abmelden kannst. Deine Krankenversicherung kannst du auch für die Zeit ruhen lassen, allerdings sind die gesetzlichen Versicherungen nicht begeistert und versuchen das zu unterbinden. Da kann nur vom Hören-Sagen etwas sagen, da ich privat versichert bin. Ich habe immer eine Anwartschaft beantragt und das war auch nicht so einfach, hat aber immer funktioniert. Nach deiner Reise und der Rückkehr musst du dich dann beim Arbeitsamt und bei der Krankenversicherung melden und bist wieder im System drin. Ich kenne einige Leute, die das so gemacht haben. Da sich aber auch hier immer viel ändert im Web mach genau danach suchen, auch ist das gerade mit den Krankenversicherungen von Bundesland zu Bundesland verschieden, warum habe ich bis heute noch nicht verstanden. Eine gutes Forum auch zu den Fragen als Angestellte findest du unter https://weltreise-info.de/
      Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
      Viele Grüße
      Jens

      • Hallo Jens,

        vielen Dank für deine ausführliche Antwort und Mühe. Arbeitest du denn gerade die 6 Jahre in Vollzeit? Oder könntest du z.B. auch eine 75%-Stelle haben und trotzdem damit ein Sabbatjahr (oder halbes Jahr) bekommen?

        LG Judith

        • Hallo Judith,
          ich merke, deine Gedanken haben ein Sabbatjahr schon geplant :-). Ja ich arbeite zur Zeit in der Ansparphase und befinde mich in der Mitte des fünften Jahres. Also nur noch 2022 und 2023 habe ich ein Jahr wieder frei.
          Zu deiner Frage, ob du auch bei einer Teilzeitstelle (75%) ein Sabbatjahr beantragen kannst. Ja das ist möglich, läuft analog zu einem Normalstelle (100%). Hier wurdest du die Ansparphase ganz normal bei deiner Teilzeitstelle (75%) arbeiten, ABER du würdest weniger Gehalt bekommen, also anteilsmäßig deiner Vereinbarung. Beispiel mit fiktivem Gehalt pro Monat:
          Normalstelle (100%) = Gehalt ohne Sabbatjahr € 1000,00
          Teilzeitstelle (75%) = Gehalt ohne Sabbatjahr € 750,00
          Sabbatjahr-Modell = 3 Jahre Ansparphase & 1 Jahr
          Normalstelle (100%) = Gehalt-25% mit Sabbatjahr Beantragung für 4 Jahre € 750,00
          Teilzeitstelle (75%) = Gehalt-25% mit Sabbatjahr Beantragung für 4 Jahre € 562,50
          Was ich damit sagen möchte ist, dass wenn du bei einer Teilzeitstelle halt auch weniger Geld zur Verfügung hast und daran solltest du denken. Die Rechnung oben habe ich vereinfacht, aber es kommt ungefähr hin. Oben ist die genauere Tabelle zum berechnen.
          Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte und bin gespannt, ob du ein Sabbatical beantragst.
          Viele Grüße Jens

  • Hallo Jens,

    vielen Dank für diese informative Seite. Mich würde mal interessieren, ob es grundsätzlich klüger ist, als Beamter ins Sabbatjahr zu gehen, oder als Lehrer im Angestelltenverhältnis oder sogar bei keines von beidem, sondern nach Ablauf eines befristeten Vertrages? Ich habe gerade das Referendariat beendet und arbeite aktuell mit einem befristeten Vertretungsvertrag. Ich stehe nun vor der Entscheidung, ob ich danach wieder einen Vertretungsvertrag oder eine Planstelle annehmen soll (wenn ich eine bekomme). Ich habe von Kollegen gehört, dass es bei Lehrern kaum noch unbefristete Verträge gibt, die meisten Verträge für Lehrer sind auf ein Jahr befristet und erst dann entscheidet sich erneut, ob der Vertrag verlängert wird. Kann man in so einer Situation überhaupt das Sabbatjahr-Modell anwenden? Ist es ein Nachteil, während der Verbeamtung auf Probe ein Sabbatjahr zu beantragen? Und welche Nachteile hätte es, nach dem Ablauf eines befristeten Vertrages eigenständig ins Ausland zu gehen, d.h. ohne Sabbatjahr-Modell und Antrag? Dadurch hätte man ja völlige Freiheit und sparen kann man vorher auch selbst. Würde diese Zeit dann als Arbeitslosigkeit gewertet werden und hätte sonstige Nachteile für später?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Julia

    • Hallo Julia,

      vielen Dank für dein Kommentar. Die Frage mit Beamter auf Probe ist immer etwas schwer, aber das hat „Fabian“ unten in den Kommentaren schon mal gefragt. Das mit Beamter auf Probe und ein Sabbatjahr kommt auch auf das Bundesland an. Wenn du als Angestellte danach einfach kündigst, oder dein Vertrag befristet ist, dann kannst du ganz normal als freie Frau einfach so ein Jahr aussetzten. Wenn du einen Vertrag bekommst, dann würde ich mich wundern, wenn du keinen unbefristeten bekommst, denn Lehrer suchen sich doch in jedem Bundesland. Mein Cousin ist sogar gleich verbeamtet worden. Ich würde bei einem unbefristeten Vertrag als Angestellte(r) nicht in der Probezeit ein Sabbatjahr beantragen, das ist eher unklug, aber danach sofort, wenn dies rechtlich möglich ist.
      Was ist klüger, als Beamter oder Angestellte? Ich denke als Beamtin bist du sehr gut abgesichert und vielleicht etwas einfacher ein Sabbatjahr zu bekommen, da dies immer im Beamtengesetzt des jeweiligen Bundeslandes geregelt ist. Als Angestellte ist dies im Tarifvertrag geregelt und dann sollte es bei einem unbefristeten Vertrag auch kein Problem geben. Ich würde als Beamter oder als Angestellter immer ein Sabbatjahr beantragen, da es mein Wünsch wäre, den ich mir verwirklichen möchte. Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen, da deine Fragen sehr speziell sind und dann mir auch nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, dir meine Meinung dazu zu schreiben. Im Großen und Ganzen ist es doch dein Wunsch ein Sabbatjahr zu machen, dann spielt es doch keine Rolle ob als Beamtin oder Angestelle ……
      Viele Grüße
      Jens

      • Hallo Jens,

        vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke auch als verbeamtete Person bin ich besser abgesichert. Ich werde mich mal erkundigen, ob es überhaupt unbefristete Verträge gibt. Soweit ich informiert bin, gibt es entweder Planstellen oder befristete Verträge, die zu den Sommerferien gekündigt werden und dann wieder neu verlängert werden müssten, d.h. Kettenverträge.

        Viele Grüße,
        Julia

        • Hallo Julia,
          wünsche dir viel Glück zur Verbeamtung oder einer festen Stelle. Ich hoffe, dass du deinen Traum leben wirst und ich denke, dass du dies nie vergessen wirst in deinem Leben.
          LG Jens

  • hallo,
    ich bin verbeamtete Lehrerin in berlin u würde gern für drei Monate Auszeit nehmen u einige zeit im Ausland verbringen, wie kurzfristig kann ich das machen?

    • Hallo Unbekannte,

      die Frage kann ich dir jetzt so pauschal nicht beantworten. Warum kann ich das nicht? Als erstes ist bei Lehreren ein Sabbatjahr immer nur nach den Sommer- oder nach den Weihnachtsferien möglich, da sie dann einen Vertretungslehrer in deine Klasse schicken müssen. So gesehen hast du wahrscheinlich die erste zeitliche Hürde. Als zweitens ist die Frage, zu wieviel Zeit du für die Ansparrphase einberechnen möchteste. Ich denke, dass du ein halbes Jahr Vorlauf einplanen solltest. Schaue dir mal das Landesbeamtengesetz (LBG) vom 19. März 2009, § 54 Teilzeitbeschäftigung an, den Link findest du oben bei Berlin. Dann solltest du mal bei deiner Personalstelle oder Gewerkschaft nachfragen, die haben oft noch weitere Informationen zu deiner Frage.
      Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte.
      Viele Grüße
      Jens

  • Hallo Jens,

    ich beschäftige mich schon eine ganze Weile mit der Möglichkeit eines Sabbatjahres und bin dabei auf deinen Artikel gestoßen. Ich bin Beamtin in Niedersachsen und würde in 2-3 Jahren so gerne für mindestens ein halbes Jahr verreisen.
    Nächstes Jahr wechsel ich meine Arbeitsstelle und weiß daher nicht, ob es schlau ist, trotzdem schon bei meinem jetzigen Chef anzuklopfen und nach einem Teilzeit-Modell zu fragen. Vor allem, da ich nicht einschätzen kann, wie das nächstes Jahr auf der neuen Arbeitsstelle ankommen wird. Und nächstes Jahr direkt auf der neuen Arbeitsstelle damit anzukommen, erscheint mir auch etwas doof… Natürlich hat in dieser Sache sowieso mein Dienstherr das letzte Wort, aber irgendwie weiß ich trotzdem nicht so recht, wie ich an die Sache herangehen soll.

    Vielleicht hast du dazu ja auch schon Erfahrungen sammeln können oder kannst mir ein paar Tipps dazu geben. Ich würde mich sehr freuen!

    Und eine Frage noch: Bist du während deiner Auszeit wirklich nur rumgereist oder hast du bei irgendwelchen Projekten im Ausland oä. mitgemacht? :)

    Ganz liebe Grüße,
    Nicola

    • Hallo Nicola,

      erstmal Entschuldigung für die lange Zeit, aber irgendwie ist der Kommentar als Spam eingestuft worden und ich habe ihn eben erst gesehn. Ja das ist so eine Frage, die ist schwer zu beantworten. Ich habe mich mal während ich schon ein Sabbatjahr genehmigt bekommen habe auf eine andere Stelle beworben. Die Stelle habe ich nicht bekommen, da sie wohl nur „proforma“ ausgeschrieben war. Ich habe dann aber dennoch mal nachgefragt, ob sie das mit meinem Sabbatjahr überhaupt in meiner Personalakte gesehen hatten und ob das ein Problem gewesen wäre. Die Aussage war NEIN, wenn sie mich gewollte hätten, dann hätten sie mich genommen. Andererseits hatte ich mal eine Wechselmöglichkeit, wo der Chef aber mich wegen dem Sabbatjahr nicht genommen hätte, weil die Stelle dann wieder ein Jahr unbesetzt geqwesen wäre. Es jommt schon schwer auf den neuen Chef an.
      Ich würde vielleicht ein halbes Jahr auf der neuen Stelle verweilen und dann den Antrag stellen, denke das sollte dann niemanden auffallen und los werden sie dich als Beamtin ja auch nicht mehr.

      Viel Glück und viel Spaß auf Reisen
      Jens

  • Hallo, ist es möglich direkt nach einem dualen Studium im öffentlich Dienst (Polizei Hessen) eine Auszeit einzulegen ? Also quasi wie viele Studierende das machen, wenn sie mit ihrem Studium fertig sind. Habe dazu nichts gefunden im Internet. Vllt. kann mir ja hier jemand helfen.

    Danke im Voraus
    Freundliche Grüße
    Fabian

    • Hallo Fabian,

      hmm ich glaube nicht, da du dann ja noch kein Beamter auf Lebzeit bist und nach der Ausbildung Beamter auf Probe wirst. Ich meine mal gelesen zu haben (bin mir aber nicht 100% sicher), dass man ein Sabbatjahr erst nach der Lebzeitverbeamtung beantragen kann. Sorry für die lange Watrezeit, aber ich war gerade im Bildungsurlaub in Kapstadt…. dem Beamtenalltag entfleihen :-)

      Viele Grüße
      Jens

    • Hallo Fabian,

      deine Frage hat mich jetzt noch einmal interessiert und zu mindesten für Hessen habe ich nicht gefunden was „Beamte auf Probe“ davon ausschließt. In NRW wird dies sogar im Detail aufgeführt und die Frage:

      Wer kann die Jahresfreistellung beantragen?
      Grundsätzlich können alle Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und auf Probe und alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte an der Jahresfreistellung teilnehmen. Die Bewilligung setzt voraus, dass die allgemeinen Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung erfüllt sind und dienstliche Belange im Einzelfall nicht entgegenstehen.
      Die Jahresfreistellung kann auch mehrmals in Anspruch genommen werden.“

      beantwortet.

      Im HBG habe ich dieses gefunden:

      Probezeit, Wartezeit, Erprobungszeit

      Eine Teilzeitbeschäftigung wirkt sich nicht auf die Probezeit (§ 20 Abs. 2 HBG, § 9 HLVO) und auf die Warte-/Erprobungszeit zur Beförderung nach § 21 Abs. 1 HBG aus.

      Wenn ich dies so deute wie ich es verstehen würde, dann kannst du auch als Beamter auf Probe ein Sabbatjahr beantragen. Falls du dies machst, dann teil mir doch hier mal mit, ob es funktioniert hat oder nicht. Ich denke, dass die Information auch für andere Beamte auf Probe interessant sind.

      Viele Grüße
      Jens

  • Hey Jens, danke für den Artikel! Ich hab gerade meinen Antrag auf unbezahlte Freistellung für meine mittlerweile zweite Auszeit gestellt. So wie ich das verstehe, bist du ebenfalls verbeamtet, mich würde interessieren, was du in deiner Reisezeit mit deiner privaten Krankenversicherung besprochen hast. Konntest du eine Anwartschaftsversicherung abschließen oder hast du weiterhin die normalen Beiträge zahlen müssen? Gerade bei einer unbezahlten Freistellung sind die Krankenversicherungskosten ja vermutlich kein geringer Posten…
    Liebe Grüße
    Leo

    • Hallo Leo,

      ja ich bin Beamter und habe bei meiner Privaten KV eine Anwartschaftsversicherung abschließen können. Dazu musste ich immer eine Auslandskrankenversicherung vorweisen. Die habe ich bei den letzten zwei Malen bei der Hanse Merkur online abgeschlossen und den zugemailten Versicherungsschein ausgedruckt und der KV vorgelegt. Habe aber schon von einem Beamten aud Köln gehört, dass ihn seine Private KV nicht aus dem Vertrag, spricht eine Anwartschaftsversicherung angeboten haben. Das ist natürlich total blöd.

      Viele Grüße
      Jens

  • Hey Jens, vielen Dank für den Artikel. Ich habe als Beamter einen Antrag auf unbezahlte Freistellung gestellt. Mich würde interessieren, was Du für die Zeit Deines Sabbaticals mit deiner privaten Krankenversicherung gemacht hast. Hattest Du die Möglichkeit eine Anwartschaftsversicherung einzugehen oder hast du weiterhin den vollen Beitrag gezahlt?

    Liebe Grüße
    Leo

    • Hallo Leo,
      ja ich habe bei meiner privaten Krankenkasse eine Anwartschaft geschlossen. Das hat den Vorteil, dass ich meine Konditionen zu meinem Vertrag behalte. Dazu kam noch, falls ich früher als geplant von meiner Reise zurückkomme, dann brauchte ich nur eine kurze Mitteilung der KV zusenden und war sofort wieder versichert. In diesem Fall trat meine Krankenversicherung sofort wieder ein. Nutze ich tatsächlich, da ich fünf tage vorher zurück kam und dann gleich versichert war.
      Die Anwartschaft kostet 5-6 Euro pro Monat, also keine große Belastung für mich.

      • Hey Jens, danke für deine schnelle Antwort. Ich befürchte, ich habe gerade versehentlich einen ähnlichen Kommentar erneut gepostet, da ich bis eben nicht sehen konnte, ob mein erster Kommentar abgesandt wurde. Sorry dafür!
        Meine PKV stellt sich in der Hinsicht leider etwas kompliziert an und vertritt die Ansicht, dass ich weiterhin volle Beiträge zahlen müsste bzw. versuchen müsste, mich für die Zeit gesetzlich versichern zu lassen, um eine Anwartschaft abschließen zu können. Würdest Du mir verraten, bei welcher PKV Du bist, dass es so unkompliziert bei dir funktioniert hat?
        Liebe Grüße
        Leo

    • Hallo Leo,
      Ich bin bei der FAMK die für Polizei und Feuerwehr versichert. Ich kann bei Ihnen auch nur eine Anwartschaft abschließen, weil ich ins Ausland gehe. Sie wollen dann immer meinen Vertag sehen und dann klappt das mit der Anwartschaft.
      In die Gesetzliche würde ich ja nie reinkommen, daher komische Aussage, oder bist du kein Beamter? Ich habe mal von Freunden in NRW gehört, dass sie dort nicht rauskamen, aber eigentlich hat die Versicherung kein bist. Ich würde mal mit einem Abteilungsleiter der Versicherung reden, vielleicht kennt sich dein Sachbearbeiter nicht richtig aus. Bei meiner Versicherung macht das auch nicht der normale Sachbearbeiter.
      Wünsche dir viel Glück und eine tolle Zeit
      Viele Grüße aus Kapstadt
      Jens

  • Hallo Jens,

    ich finde deine Seite sehr interessant und in meinem Kopf rechne ich schon die verschiedenen Möglichkeiten durch. Ich habe eine Frage bezüglich der Ansparungsphase. Denn mir fehlt irgendwie noch eine weitere Komponente: Wenn ich auf der einen Seite Geld anspare, muss ich dann auf der anderen Seite nicht auch Zeit ansparen? Also wie werden die Zeiten der Abwesenheit mit abgebildet oder gleicht sich das automatisch aus? Danke für deine Antwort. Viele Grüße Lisa

    • Hallo Lisa,

      wenn du ein Sabbatjahr mit deinem Arbeitgeber abschließt, dann funktioniert das ganz einfach:
      In deiner Ansparphase arbeitest du ganz normal weiter wie immer, der Unterschied zu vorher ist, dass du einfach weniger Geld bekommst (Beispiel: Dein Sabbatjahr geht 4 Jahre, davon sind 3 Jahre Ansparphase und 1 Jahr hast du frei. Somit bekommst du die ganzen Jahre ca. 75% deines Gehalts). In den 3 Jahren Ansparphase hast du ganz normalen Urlaubsanspruch, im Freistellungsjahr hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

      Bleiben wir bei dem genannten Beispiel:
      Dein Sabbatjahr geht über 4 Jahre und die Freiphase soll 1 Jahr betragen. Somit bekommst du 4 Jahre lang 75% deines Gehaltes. In den 3 Jahren der Ansparphase arbeitest du voll 100% also ganz normal, aber bekommst weniger Geld (ca. 75%). Somit sparst du ja jedes Jahr Geld (ca. 25%) an und das ganze 3 Jahre was dann in der Summe ca. 75% macht. Das „angesparte Geld (ca. 75%) bekommst du in der Freiphase ausbezahlt. Hättest du das nicht angespart, dann würdest du praktisch so etwas wie „unbezahlten Urlaub“ haben.

      Theoretisch könntest du auch drei Jahre immer 25% deines Gehaltes zurücklegen und dann im vierten Jahr unbezahlten Urlaub nehmen. Das wäre vom Geld und der Zeit das Gleiche, allerdings hat dies dann eher Nachteile in der Absicherung.

      Das Freistellungsjahr wird dir auch nicht auf die Rente oder Pension (bei Beamten) angerechnet. Du hast ja vier Jahre nur 75% dort einbezahlt und somit fehlen dir ja 4×25%=Jahr an Renten-/Pensionseinzahlungen.

      Hoffe ich konnte dir weiterhelfen, falls du noch Fragen hast, immer gerne.
      Viele Grüße
      Jens

  • Hallo
    Seit einigen Monaten habe ich diese Website als Lesezeichen. Nun öffnet sich bei mir die Tabelle mit den Ansparmonaten/Freimonaten/Gehaltsprozente nicht mehr… ist da was kaputt? Könntest Du mir die sonst per Mail schicken? LG
    MV

    • Hallo MV,
      Vielen Dank für dein Hinweis, da hatte sich wirklich ein kleiner Fehler bei der Bearbeitung der Anzeige für Mobilgeräte eingeschlichen. Jetzt sollte alles wieder funktionieren.
      Ich hoffe, dass du die Informationen jetzt wieder nutzen kannst.
      Viele Grüße
      Jens

  • Sehr interessanter Artikel. Danke. Ich spiele seit längerem mit dem Gedanken eine Auszeit vom Job zu nehmen. Dein Artikel bestärkt mich darin. Und liefert mir neue Ansatzpunkte

    • Hallo Thomas,

      das freut mich, dass du er dich bestärkt in deinem Wunsch nach einer Auszeit. Ich kann für mich sagen, dass es die beste Zeit in meinem Leben war und hoffe, dass es nicht nur bei zwei Sabbatjahren bleibt!
      Ich würde mich freuen, wenn du uns hier bescheid sagst, wenn du dein Antrag abgegeben hast und wann es los geht! Ich wünsche dir alles Gute!

Freue mich über ein Kommentar von dir